Die neue europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD III/IV) schreibt den beschleunigten Ausbau der Ladeinfrastruktur vor. Dies bedeutet eine konkrete Pflicht zur Installation von Ladestationen bis 2025 für Neubauten und Sanierungen sowie für große, bestehende Gewerbegebäude. Die Nichteinhaltung ist keine Option, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Artikel bietet Ihnen einen klaren Überblick über die genauen Anforderungen, deren Auswirkungen auf Ihr Projekt und die technischen Lösungen, mit denen Sie die Norm sofort erfüllen können. Die Einhaltung der Richtlinie ist jetzt eine Investition.
Warum dieses Thema wichtig ist: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Zukunftssicherung
Die Notwendigkeit, die Verpflichtung zum Bau von Ladestationen bis 2025 zu erfüllen, beruht auf zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
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Unmittelbare rechtliche Verpflichtung: Die Regeln sind nicht optional. Baugenehmigungen und Nutzungsgenehmigungen können verweigert werden, wenn die obligatorische Integration der Ladeinfrastruktur nicht gewährleistet ist.
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Immobilienwert: Der Mangel an (zukünftigen) Ladestationen mindert den Wert von Gewerbeimmobilien und Wohnanlagen, da das Fahren mit Elektrofahrzeugen zur Norm wird.
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Skalierbarkeit: Die Anforderung konzentriert sich auf die Vorbereitung der Ladeinfrastruktur , nicht nur auf die sofortige Installation. Dies erfordert nun die Installation der entsprechenden Verkabelung und intelligenter Lademanagementsysteme, um zukünftige Erweiterungen zu gewährleisten.
Wie die Ladestationsverpflichtung 2025 in der Praxis funktioniert: Die drei Sektoren
Die Verpflichtungen variieren je nach Gebäudetyp und Parkplatzkapazität.
1. Neue Wohngebäude
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Verpflichtung: In neuen Wohngebäuden mit mehr als zwei Parkplätzen (sowohl in Gebäuden als auch im Freien) müssen alle Parkplätze mit einer Kabelinfrastruktur (ladebereit) für zukünftige Ladestationen ausgestattet sein.
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Direkte Installation: Zusätzlich muss mindestens eine physische Ladestation direkt installiert werden.
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Fokus auf Wohnungseigentümergemeinschaften: Bei Wohnanlagen (Wohnungseigentümergemeinschaften) gilt diese Anforderung häufig für umfangreiche Sanierungen des Parkplatzes. Die Infrastruktur muss so gestaltet sein, dass die einzelnen Bewohner später problemlos miteinander in Kontakt treten können.
2. Neue und sanierte Nutzgebäude (Büro-/Gewerbegebäude)
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Neubau: Im Falle des Neubaus von Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen, Zoll Parkplätze werden für das Laden vorbereitet (Pipeline-Infrastruktur).
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Direkte Installation: Mindestens eine physische Ladestation muss direkt installiert werden.
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Großflächige Sanierung: Diese Anforderung gilt auch für Sanierungsmaßnahmen, die den Parkplatz betreffen.
3. Vorhandene Nebengebäude (ab 20 Parkplätzen)
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Verpflichtend (ab 2025): Bestehende Gewerbegebäude (z. B. Bürogebäude) mit mehr als zwanzig Parkplätzen müssen über mindestens eine Ladestation verfügen.
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Frist: Diese Verpflichtung ist bindend und muss bis 2025 erfüllt werden. Dies betrifft viele KMU mit mittelgroßen Bürogebäuden.
Praxisbeispiel: Ein Bauträger errichtet einen neuen Wohnkomplex mit 40 Parkplätzen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen alle 40 Parkplätze mit den erforderlichen Leerrohren vom Zählerkasten bis zum Parkplatz ausgestattet sein. Zusätzlich muss bei Fertigstellung eine Ladestation in Betrieb genommen werden. Andernfalls verzögert sich die Fertigstellung.
Auswahlberatung oder Vergleich: Fokus auf Größe und Management
Bei der Umsetzung der Ladeinfrastrukturverpflichtung bis 2025 ist die Wahl der richtigen Hard- und Software von entscheidender Bedeutung.
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Intelligente Systeme: Wählen Sie kompatible kommerzielle Ladestationen mit dynamischer Lastverteilung (DLB) und einem zentralen Managementsystem. Dies ist unerlässlich für Projekte, bei denen Dutzende von Anschlüssen gleichzeitig geladen werden müssen, ohne das Hauptnetz zu überlasten.
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Skalierbarkeit: Um die Anforderung der „Ladebereitschaft“ zu erfüllen, bedarf es robuster Verkabelung und flexibler Lademanagementsysteme , die mit dem Projekt wachsen können, von 1 installiertem Punkt bis zu 20 zukünftigen Punkten.
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Produktkategorie-Zuordnung: Unser Produktportfolio konzentriert sich speziell auf projektbezogene und gewerbliche Abrechnungslösungen. Diese Systeme sind für die nahtlose Einhaltung der EPBD-Anforderungen konzipiert und umfassen die erforderlichen Überwachungs- und Abrechnungsfunktionen.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die Ladeinfrastrukturpflicht im Jahr 2025 auch für bestehende Bürogebäude?
Ja, die Vorschrift gilt auch für bestehende Bürogebäude. Ab 2025 müssen alle bestehenden Nichtwohngebäude (wie z. B. Büros) mit mehr als zwanzig Parkplätzen auf dem Gelände mit mindestens einer Ladestation ausgestattet sein. Dies ist eine strikte, durch europäische Gesetzgebung vorgegebene Frist.
Wie viele Ladepunkte muss ich bei Neubauten in den Niederlanden installieren?
In neuen Wohngebäuden müssen alle Parkplätze (sofern mehr als zwei vorhanden sind) mit Ladeinfrastruktur (Leitungsinfrastruktur) ausgestattet sein, wobei mindestens eine Ladestation direkt installiert sein muss . In neuen Gewerbegebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen Zoll Parkplätze sind zum Laden bereit, mit mindestens einer direkt installierten Ladestation .
Fällt meine Hausbesitzervereinigung unter die neue Gesetzgebung zur Ladeinfrastruktur?
Ja, indirekt. Die Gesetzgebung betrifft vor allem Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) bei Neubauten oder größeren Sanierungen von Parkhäusern. Zwar besteht für bestehende WEGs keine generelle Verpflichtung, die Bewohner haben jedoch das „Recht auf Ladeinfrastruktur“. Diese Verpflichtung zielt darauf ab, die Ladeinfrastruktur zu fördern , was bedeutet, dass die WEG die Installation von Ladekabeln nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten darf.
Zusammenfassend:
Die Ladeinfrastrukturpflicht ab 2025 ist Realität und erfordert das Handeln von Immobilieneigentümern und Projektentwicklern. Im Fokus steht die Vorbereitung der Infrastruktur für Neubauten und die sofortige Installation von mindestens einem Ladepunkt in großen, bestehenden Bürogebäuden. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erfordert eine skalierbare und sichere Lösung. Wählen Sie jetzt Ladelösungen für Unternehmen mit den passenden Managementfunktionen, um Bußgelder zu vermeiden und den Wert Ihrer Immobilie zu sichern. Entdecken Sie unser Angebot an konformen Projekt- und Business-Ladestationen.